AKTUELLES
Schulanmeldung für Klasse 5 im Schuljahr 2021/22
Wettbewerb der ImPULS-Schule für die ImPULS-Schule!
CCC -> COVID- 19 Creative Cup -> Corona und Ich!
Informationen für Eltern zum Umgang mit dem Coronavirus an der Schule:
Aktuelle Informationen des Ministeriums unter:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Folgende Informationen werden ständig ergänzt. Beachten Sie daher das Aktualisierungsdatum.
Aktualisiert am Freitag, den 26.02.2021
Zur Beachtung ab 1. März 2021:
- Angepasste Belehrung zum Präsenzunterricht mit erhöhtem Infektionsschutz: Stufe ROT
(geltend bis Phase GELB angeordnet wird, d.h. Schüler ab Kl. 7 in zum Präsentunterricht kommen können) - Präsenzunterricht unter ständiger Wahrung des Mindestabstandes für die Abschlussklassen und die Klassen 5 und 6 im Wechsel mit Distanzunterricht - siehe Vertretungsplan
- Notbetreuung für Klassen 5 und 6 ist eingestellt, Betreuung auf Nachfrage möglich
Donnerstag, den 11.02.2021
- freiwillige Teilnahme an PoC-Antigen-Tests für Schüler*innen ab Kl.7 möglich
- nächster Test am Donnerstag, den 04.03. ab ca. 13:15 Uhr,
Anmeldung im Sekretariat bis Mittwoch, den 03.03. um 11 Uhr (telefonisch, per E-Mail)
- alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten die Unterlagen
- mit vollständig ausgefüllter Einwilligungserklärung kommen sie zum Testtermin
- nach dem Test erhalten sie eine neue Einwilligungserklärung für den nächsten Test
am Freitag, den 29.01.2021
- Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar. Nachfolgende Informationen aus dem Schreiben an die Schulen von Minister Holter vom 25.01.2021:
Ab 1. Februar können neben den Abschlussklassen (10 und 9H) Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf in die Schule kommen. Dies gilt unabhängig von der Klassenstufe und berührt die Notbetreuung (Formular unter https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf) nicht. Besonderer Unterstützungsbedarf ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler anzunehmen, die:
- in besonders hohem Maße auf den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft angewiesen sind,
- aufgrund ihrer häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen weder digital noch analog oder nur sehr schwer erreicht werden konnten,
- in den vergangenen Wochen und Monaten ihre schulischen Aufgaben nicht oder nur mit erheblicher Betreuung durch die Schule erledigen konnten,
- von Schuldistanz bedroht sind,
- Hilfestellungen aufgrund von Sprachförderbedarf benötigen.
Die Fachlehrer melden der Schulleitung Schüler*innen, die aus ihrer Sicht Unterstützungsbedarf haben.
Liebe Eltern, teilen Sie uns mit, wenn Sie für Ihr Kind nach einem der genannten Gründe ebenfalls Unterstützungsbedarf erkennen.
Die Entscheidung über den Umfang des notwendigen und leistbaren Präsenzunterrichts sowohl für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf als auch für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen sollen, liegt vor Ort auch weiterhin bei der Schulleitung. Wir teilen den betreffenden Schüler*innen und ihren Sorgeberechtigten die Umsetzung an unserer Schule sobald wie möglich mit.
- Maskenpflicht in Schulen
Es besteht für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 wie auch für das gesamte Personal ab 26. Januar 2021 die Pflicht, im Unterricht und in der Notbetreuung eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen.
In regelmäßigen Abständen ist eine Pause sicherzustellen.
Nach Absprache mit dem zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) können derzeit in der Schule sowohl Alltagsmasken als auch medizinische Masken verwendet werden. Für die Schülerbeförderung sind die jeweils geltenden Vorgaben für den ÖPNV zu beachten, d. h. medizinische Masken zu tragen. - In der Abmilderungsverordnung, die in Kürze durch das TMBJS verkündet wird, werden erste Festlegungen für Prüfungen und Versetzungsmodalitäten getroffen.
- Info für Hartz IV-Empfänger:
Das Thüringer Landessozialgericht entschied am 08. Januar 2021 in zweiter Instanz, nach Klage einer Mutter, dass das Jobcenter die Anschaffungskosten für einen Computer samt Drucker und Zubehör für den Schulunterricht übernehmen müsse (Az.: L 9 AS 862/20 B ER). Der Mehrbedarf gem. § 21 SGB II von 500 Euro zur Anschaffung ist zuzubilligen.
Die Schule hat zurzeit keine PCs für Schüler zur Ausleihe. Ich verweise nochmals auf das Angebot des Verein tibor.
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Herzlich Willkommen
auf unserer Internetseite, die in Zusammenarbeit mit LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern entstanden ist.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie umfassend informieren. Gewinnen Sie wichtige Einblicke und spüren Sie, dass hier mit Freude und Engagement gearbeitet wird.
In unserer Schule lernen Schülerinnen und Schüler aus den Suhler Ortsteilen Schmiedefeld und Vesser , sowie der Stadt Suhl selbst und den Ilmenauer Ortsteilen Stützerbach und Frauenwald, sowie Gastschüler u. a. aus Oberhof und Erlau gemeinsam von der 5. bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe.
Für uns heißt das einerseits die Kompetenzentwicklung jedes Einzelnen im Blick zu haben und andererseits den Gedanken der Schulgemeinschaft zu pflegen. Der Name unserer Schule steht symbolisch für unser Bestreben Impulse zu geben, Impulse aufzunehmen und im Puls der Zeit zu handeln.
"Eine Schule, die sich auf den Weg gemacht hat,
die Individualität in der Gemeinschaft zu fördern."
Mehr über uns erfahren Sie im Schulprofil.
Unser 1920 eingeweihtes Schulgebäude finden Sie inmitten des Thüringer Waldes im Ilm-Kreis, etwa auf halbem Wege zwischen Ilmenau und Suhl. Bis zum legendären Kammweg, dem "Rennsteig", sind es nur wenige Meter.
Unter Kontakt finden Sie alle Möglichkeiten sich mit uns in Verbindung zu setzen.